Ist das fair?

Ist dieser Betrag auf der Zahnarztrechnung normal?

Auf einer Privatrechnung steht neben jeder Leistung eine Nummer und ein Faktor — etwa „2,3" oder „3,5". Dieser Faktor entscheidet über den Betrag. Tragen Sie Nummer und Betrag ein, und Sie sehen, wo Ihre Rechnung im gesetzlichen Rahmen liegt.

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Die vierstellige Zahl links neben der Leistung.

Nur die Leistung, ohne Material und Labor.

Beides eintragen, dann rechnen wir nach.

Die drei Stufen der Gebührenordnung

§ 5 Abs. 2

Bis zum 2,3-fachen Satz

Der Regelfall. Für eine durchschnittlich aufwendige Behandlung darf die Praxis bis hierher ohne besondere Begründung abrechnen.

§ 10 Abs. 3

Über 2,3 bis 3,5

Zulässig, aber die Rechnung muss für jede solche Position schriftlich begründen, was an Ihrem Fall besonders war. Eine allgemeine Floskel reicht nicht.

§ 2 Abs. 1

Über dem 3,5-fachen Satz

Nur mit einer schriftlichen Vereinbarung, die Sie vor der Behandlung getroffen haben und die Leistung und Satz benennt. Sonst gilt 3,5 als Obergrenze.

§ 4 Nr. 14 UStG

Keine Mehrwertsteuer auf die Leistung

Zahnärztliche Heilbehandlung ist umsatzsteuerfrei. Nur Material- und Laborkosten tragen Steuer. Vergleichen Sie deshalb nie den Endbetrag mit dem Satz.

Grundlage: GOZ in der Fassung von 2012, Punktwert 5,62421 Cent nach § 5 Abs. 1 — gesetze-im-internet.de. Alle 209 Positionen durchsuchen

Häufige Fragen

Was bedeutet der 2,3-fache Satz bei der Zahnarztrechnung?

Die Gebührenordnung nennt je Leistung eine Punktzahl. Daraus ergibt sich über den Punktwert von 5,62421 Cent der einfache Satz. Den darf die Praxis mit einem Faktor zwischen 1,0 und 3,5 multiplizieren. Bis zum 2,3-fachen Satz braucht es dafür keine Begründung — dieser Wert gilt als der Regelfall für eine durchschnittlich aufwendige Behandlung.

Darf mein Zahnarzt mehr als den 2,3-fachen Satz berechnen?

Ja, bis zum 3,5-fachen Satz. Dann muss die Rechnung aber für jede betroffene Position eine verständliche schriftliche Begründung enthalten, die sich auf Besonderheiten Ihres Falls bezieht (§ 10 Abs. 3 GOZ). Ein Textbaustein wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne Bezug zu Ihrer Behandlung genügt dafür nicht.

Und über dem 3,5-fachen Satz?

Darüber hinaus ist eine Gebühr nur zulässig, wenn Sie vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung darüber getroffen haben (§ 2 Abs. 1 und 2 GOZ). Diese Vereinbarung muss die Leistung und den Steigerungssatz nennen. Ohne sie ist der 3,5-fache Satz die Obergrenze.

Steht auf der Zahnarztrechnung Mehrwertsteuer?

Auf die zahnärztliche Leistung nicht — Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Material- und Laborkosten sind dagegen steuerpflichtig und erscheinen mit 19 % (bei Zahnersatz aus dem eigenen Labor 7 %). Deshalb tragen Sie hier den Betrag der Leistung ein, nicht den Rechnungsendbetrag.

Was kann ich tun, wenn mir eine Position zu hoch erscheint?

Fragen Sie schriftlich nach der Begründung für den Steigerungssatz. Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle prüft die Rechnung ohnehin und kürzt gegebenenfalls. Eine auffällige Zahl ist zunächst ein Grund zum Nachfragen, kein Beweis für einen Fehler.

Keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine zahnmedizinische Beurteilung. Ob eine Leistung notwendig war, sagt diese Seite nicht.