Tierarztrechnung prüfen › Kosten › Notdienst: Zweifacher bis vierfacher Satz und die Notdienstgebühr
Tierarzt im Notdienst: Welche Zuschläge sind erlaubt?
Im Notdienst wird alles teurer — und das ist ausdrücklich so vorgesehen. Die Gebührenordnung verschiebt dann den gesamten Rahmen nach oben. Wichtig ist nur, dass die Praxis die Regeln einhält.
Was die Gebührenordnung vorgibt
| Nr. | Leistung | Einfach | Zweifach | Dreifach |
|---|---|---|---|---|
| 16 | Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen | 23,62 € | 47,24 € | 70,86 € |
Nettobeträge nach der Gebührenordnung. Auf der Rechnung kommen in der Regel 19 % Mehrwertsteuer dazu. Beim ersten Wert entspricht das 28,11 € brutto beim einfachen Satz.
Der verschobene Rahmen
Außerhalb der Sprechzeiten gilt nicht mehr das Einfache bis Dreifache, sondern das Zweifache bis Vierfache des Satzes. Ein Faktor von 3,0 ist im Notdienst also normal, während er tagsüber am oberen Ende läge.
Die Notdienstgebühr
Zusätzlich darf einmal je Angelegenheit eine Notdienstgebühr von 50 Euro netto berechnet werden. Einmal heißt: auch dann nur einmal, wenn mehrere Tiere in derselben Vorstellung behandelt werden. Steht sie mehrfach auf der Rechnung, lohnt die Nachfrage.
Was als Notdienst gilt
Maßgeblich ist die Zeit außerhalb der regulären Sprechstunde — nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. Wer am Samstagvormittag in eine reguläre Wochenendsprechstunde kommt, befindet sich nicht automatisch im Notdienst.
Häufige Fragen
Darf die Notdienstgebühr zweimal berechnet werden?
Nein, sie fällt nur einmal je Angelegenheit an — auch bei mehreren Tieren.
Gilt der Notdienstrahmen für alle Positionen der Rechnung?
Er gilt für die tierärztlichen Leistungen. Medikamente und Material werden davon nicht berührt, sie sind ohnehin nicht Teil der Gebührenordnung.
Weitere Kostenseiten
- Kastration Hund: Was die Gebührenordnung vorgibt
- Zahnsteinentfernung: die Sätze der Gebührenordnung
- Blutbild und Labor: Sätze und Fremdlaborkosten
- Alle Positionen der Gebührenordnung
Diese Seite erklärt, was die Gebührenordnung vorgibt. Sie ist eine Information und keine Rechtsberatung. Ob ein Betrag im Einzelfall geschuldet wird, hängt von Ihrer konkreten Rechnung und der Behandlung ab.